1. Anmeldung und allgemeine Informationen
Die Anmeldung
kann schriftlich, per eMail, per Internetbuchung oder fernmündlich erfolgen. Da
die Teilnehmerzahl für unsere Schulungen begrenzt ist, werden Anmeldungen in der
Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt und schriftlich bestätigt. Mit der
Anmelde-/Auftragsbestätigung erhalten Sie weitere Informationen zur Schulung
sowie eine kurze Wegbeschreibung. In der Regel beginnen unsere Schulungen um
9:00 Uhr und enden um 16:00 Uhr. Es wird Ihnen ein Mittagessen gereicht und
während der Schulung stehen Kaffee, Kaltgetränke und Gebäck bereit.
2. Durchführung
Der Besuch der Schulung wird von der
Firma Mensch und Maschine CAD-praxis GmbH durch ein Zertifikat bestätigt.
3. Schulungsgebühren
Die Höhe der Schulungsgebühren
richtet sich nach dem Angebot, welches der Auftraggeber mit den
Anmeldeunterlagen erhält. Die Schulungsgebühren sind mit der Anmeldung zur
Schulungsveranstaltung fällig. Die Schulungsgebühren sind durch den Auftraggeber
spätestens 10 Kalendertage vor Schulungsbeginn zu entrichten.
4. Termine und Absagen
Der verbindliche Termin sowie der
Veranstaltungsort für eine Schulung ergeben sich aus der schriftlichen
Auftragsbestätigung durch die Mensch und Maschine CAD-praxis GmbH . Diese behält
sich das Recht vor, die Durchführung einer schriftlich bestätigten Schulung
spätestens 10 Kalendertage vor Schulungsbeginn wegen unvorhergesehener
Ereignisse, die außerhalb des Einflusses der Mensch und Maschine CAD-praxis GmbH
liegen abzusagen. In Ausnahmefällen, z. B. wegen Erkrankung des
Schulungstrainers oder höhere Gewalt, oder Mangels Teilnehmer, kann die Absage
auch kurzfristig erfolgen. Die Firma Mensch und Maschine CAD-praxis GmbH bemüht
sich in diesen Fällen unverzüglich um einen Ersatztermin. Bei einer Terminabsage
durch die Mensch und Maschine CAD-praxis GmbH werden ggf. bereits bezahlte
Schulungsgebühren voll zurückerstattet, darüber hinausgehende Ansprüche,
insbesondere die Erstattung der Kosten aus Arbeitsausfall, Reisekosten etc.
bestehen nicht. Storniert der Auftraggeber eine fest gebuchte Schulung, so wird
bis 10 Kalendertage vor Schulungsbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 10% der
Schulungsgebühren, mindestens aber 25,-- € zzgl. MwSt. erhoben. Bei einer
Stornierung ab 10 Kalendertage vor Schulungsbeginn werden 50% der
Schulungsvergütung in Rechnung gestellt. Im Falle einer späteren Absage als 5
Kalendertage vor Schulungsbeginn wird die volle Schulungsgebühr erhoben. Kann
eine Leistung aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers
liegen, nicht erbracht werden, (z. B. Nichterscheinen der Teilnehmer,
Nichtbereitstellung vereinbarter Schulungshilfsmittel) so wird die volle
Schulungsgebühr erhoben, berechtigt aber zum Bezug der Schulungsunterlagen.
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
5. Gewährleistung
Die in den Schulungen eingesetzten
Materialien und Unterlagen werden ausschließlich für Unterrichtszwecke
geschaffen und sind in erster Linie auf klare Darstellung des Lehrstoffs
ausgerichtet. Die Zusammenstellung von Texten und Abbildungen erfolgt mit
größter Sorgfalt. Trotzdem sind Fehler nicht völlig ausgeschlossen. Eine
Gewährleistung für fehlerhafte Angaben und deren Folgen kann nicht übernommen
werden.
6. Urheberrechte
Alle Rechte, auch die Übersetzung des
Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterrichtsmaterialien oder Teilen
daraus behalten wir uns vor. Kein Teil der Unterrichtsmaterialien oder
Schulungsunterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung der Mensch und Maschine
CAD-praxis GmbH in irgendeiner Form, auch nicht für den Zweck der
Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung
elektronischer Hilfsmittel verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur
öffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Werden im Rahmen der Schulungen
Unterrichtsmittel, -medien oder Softwareprodukte Dritter eingesetzt,
verpflichten sich die Teilnehmer, die jeweils gültigen Überlassungsbestimmungen
zu beachten und insbesondere keine Kopien anzufertigen oder den Versuch dazu zu
unternehmen. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch ihn oder seine
Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Rechte, insbesondere Urheberrechte
Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat die Mensch und Maschine
CAD-praxis GmbH von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen
Rechtsverletzung freizustellen.
7. Datenschutz und Virenschutz
Fällt ein Auftraggeber
unter den persönlichen Schutzbereich des Bundesdatenschutzgesetzes, erklärt er
sich mit der Verarbeitung der Daten, soweit sie für den Zweck erforderlich sind,
einverstanden. Von den Teilnehmern mitgebrachte Disketten oder andere
Datenträger dürfen nicht oder nur auf die ausdrückliche Anweisung der Mensch und
Maschine CAD-praxis GmbH auf die Schulungsrechner eingespielt werden. Für
Schäden, die durch ein Einspielen mitgebrachter Datenträger ohne ausdrückliche
Anweisung der Mensch und Maschine CAD-praxis GmbH entstanden sind, haftet der
Auftraggeber.
8. Sonstiges
Mit der Anmeldung zur Schulung bestätigt der
Auftraggeber die vorstehende Erweiterung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für Schulungen ebenso wie die ihm ebenfalls mit den Anmeldeunterlagen zugänglich
gemachten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mensch und Maschine CAD-praxis
GmbH zur Kenntnis genommen zu haben. Soweit die Erweiterung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Mensch und Maschine CAD-praxis GmbH für Schulungen
speziellere Regelungen für Schulungen enthält, geht die speziellere Regelung der
allgemeinen Regelung aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mensch und
Maschine CAD-praxis GmbH vor. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Erweiterung
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. Ist eine Klausel unwirksam oder sollte sie es
werden, werden die Parteien alsbald die unwirksame Klausel durch eine
rechtswirksame Klausel ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Klausel möglichst nahe kommt.