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Anerkennungs– und Zulassungsverordnung Weiterbildung

VORSPRUNG DURCH WEITERBILDUNG:

Staatlich geförderte Weiterbildungsmaßnahmen laut AZWV und ESF Richtlinien.

Über die Bundesagentur für Arbeit stehen Mittel
für die Qualifizierung folgender Beschäftigter zur Verfügung:

 
Ältere über
45. Jahre.
Gering Qualifizierte mit Kurzarbeitergeld.

 

An dieser Stelle arbeiten wir mit unserem zertifizierten Partner WECOMP zusammen.

Luxemburger Ring 2B
66740 Saarlouis

Ansprechpartnerin: Christine Buchheit

Tel.: 06831-96688-36
Fax: 06831-96688-11

E-Mail: christine.buchheit@wecomp.de

 

 

 

 





Letzte Aktualisierung am 18.01.2011 - Erstellt mit Zeta Producer Desktop CMS